Ingenieurbüro  Sprenger  Beratende Ingenieure
 
NEWS

Brandschutzkonzepte:
(zur Zeit in Bearbeitung)

Bildungs-, Kultur- und Musikschulzentrum Burg Beeskow

15848 Beeskow
Frankfurter Straße 23
  • Brandschutzkonzept als Maßnahmekatalog zur Behebung brandschutztechnischer Mängel für eine historische Burganlage mit Museum, Ausstellungs- und Versammlungsräumen gem. BbgVStättV und BbgBO
Anbau an die Regine-Hildebrandt-Gesamtschule Bauteil E

16547 Birkenwerder
Hubertusstraße 30
  • Brandschutzkonzept für eine Schule mit offenem Schulkonzept (mit Lernfluren) abweichend zur SchulBauR
  • Brandschutztechnische Objektüberwachung
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen und einer Brandschutzordnung für die gesamte Schule
Neubau Feuerwehrgebäude

15834 Rangsdorf
Großmachnower Allee 1
  • Brandschutzkonzept gemäß BbgBO
  • Brandschutztechnische Objektüberwachung
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, von Feuerwehrplänen sowie einer Brandschutzordnung (Teil A-C)
 
Neue Projekte:
Sanierung der Duschen in der Sporthalle "Erwin Benke"

15834 Rangsdorf
Fichtestraße 8
Neubau eines Wohnhauses

15834 Rangsdorf
Stauffenbergallee
Dachsanierung der Mehrfamilienwohnhäuser der Gemeinde Rangsdorf

15834 Rangsdorf
Großmachnower Allee 2 und 3
 
Neues zum Thema Energieberatung:
  • Zur EnEV 2009:
    Die EnEV 2009 ist am 01.10.2009 in Kraft getreten und für alle Planungen zwingend anzuwenden, für die nach diesem Stichtag ein Bauantrag gestellt wird.

    Kernpunkte sind:
    • Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen an Gebäude um 30%
    • stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen bis 2019
    • Nachweis von neuen Wohngebäuden nach dem Referenzgebäudeverfahren (entweder auf Basis der DIN V 4701 T10 oder nach DIN V 18599)
    • Bilanzierung von neuen Nichtwohngebäuden nach dem Referenzgebäudeverfahren generell nach DIN V 18599
  • Zum EEWärmeG:
    Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Danach müssen zukünftige Hausbesitzer einen bestimmten Anteil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gewinnen (Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme).

  • Die Förderprogramme der KfW wurden für Wohnbauten an die EnEV 2009 angepasst:
    • für Neubauten "Energieeffizient Bauen" (Programm 153) - KfW-Effizienzhaus 40/55/Passivhaus/70
      mit Tilgungszuschüssen bis zu 10% der Darlehenssumme, je nach erreichtem KfW-Effizienzhausstandard
    • für Bauen im Bestand "Energieeffizient Sanieren" - (Programm 151) - KfW-Effizienzhaus 55/70/85/100/115
      mit Tilgungszuschüssen bis zu 12,5% der Darlehenssumme, je nach erreichtem KfW-Effizienzhausstandard
    • Die KfW Bankengruppe fördert ab 01. März 2011 neben umfassenden Sanierungen auch wieder einzelne hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen (Programm 153), die der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute kommen, wie Dämmung, Austausch der Fenster oder Erneuerung der Heizungsanlage. Im Rahmen der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegten Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) werden Eigentümer mit zinsgünstigen Krediten oder attraktiven Investitionszuschüssen unterstützt. Dabei bleibt es bei dem Grundsatz: Je besser der erreichte Energiestandard nach Sanierung, umso attraktiver die Förderung.
  • Verbesserte Förderkonditionen ab sofort für das Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien
    • Solartermiekollektoren:
      • Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro (alt 90 EURO)
      • Der Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
      • Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
      • Der Innovationsbonus beträgt 120 Euro für die Errichtung einer Solaranlage für die Warmwasserbereitung von 20 m2 bis 40 m2 Kollektorfläche und bei einer kombiniertenWarmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sogar 180 Euro! Beide Maßnahmen gelten nur für den Gebäudebestand!
    • Wärmepumpen:
      • Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt!
      • Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung).
      • Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten.
 
 
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